Corona-Schnelltest-Zentrum

Buchen Sie jetzt online Ihren Wunschtermin!!!

! Test nur nach vorheriger Termin-Buchung und Erhalt der Bestätigung per E-Mail möglich !

Corona-Schnelltest-Zentrum in der Acnos Apotheke im Aquis Plaza (Eingang von Seiten der Fußgängerzone in der Adalbertstraße)

– Testergebnis nach 20 Minuten
– Qualität aus ihrer Apotheke
– Fachliche Leitung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt
– hochwertiger Antigen-Schnelltest der Marken SD Biosensor, Roche Diagnostics oder Acon Laboratories
– Abstrich im vorderen Nasenbereich
– auf Wunsch bei Kleinkindern Lollytest möglich
– Zertifikat als verschlüsselte E-Mail (ohne Warten) oder als Ausdruck

1. Schritt
Termin online vereinbaren (alternativ direkt vor Ort, ggf. mit Wartezeit)
2. Schritt
Nasenabstrich vor Ort durch geschultes Personal
3. Schritt
Nach 20 Minuten Ergebnis verschlüsselt per E-Mail erhalten

Buchen Sie hier Ihren Termin für einen Corona-Antigen-Schnelltest

Unser Standort

Acnos Apotheke im Aquis Plaza, EG, Adalbertstraße 100, 52062 Aachen
Bitte nutzen Sie den Eingang von Seiten der Adalbertstraße (Fußgängerzone)

Telefon

0170 – 141 72 40

E-Mail

testzentrum@acnos.de

FAQ

Wie wird der Test durchgeführt?

Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Mit einem Abstrichtupfer wird eine Probe von der Innenseite jeder Nasenmuschel entnommen und dann direkt vor Ort ausgewertet.
Auf Wunsch stehen für Kleinkinder Lollytests zur Verfügung.

Wie bekomme ich das Ergebnis?
Das Ergebnis bekommen Sie nach 20 Minuten verschlüsselt per E-Mail zugeschickt. Alternativ können Sie 20 Minuten nach dem Test einen Ausdruck in der Teststation abholen.

Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Bei Onlinebuchung und digitalem Zertifikatversand insgesamt nur 3-5 Minuten Aufenthaltsdauer im Testzentrum.

Was bedeutet das Ergebnis?
Negatives Ergebnis
Der Antigen-Schnelltest schließt eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus, sondern ist eine Momentaufnahme für ca. 12 Stunden. Ein negatives Testergebnis bedeutet, dass Sie mit größter Wahrscheinlichkeit für diesen Zeitraum nicht ansteckend sind. Sie sollten dennoch die AHA-L+A-Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske, Lüften, Corona-Warn-App) einhalten. Beim Auftreten von Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder Erbrechen sollten Sie sich isolieren und Ihren Hausarzt oder 116 117 informieren, um ggf. einen PCR-Test durchführen zu lassen.


Positives Ergebnis
Ein positives Ergebnis deutet auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hin und darauf, dass Sie ansteckend für die Menschen in Ihrer Umgebung sind. Ein positives Ergebnis im Antigen-Schnelltest muss immer durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wir rufen Sie bei einem positiven Ergebnis persönlich an und besprechen das weitere Vorgehen. Wichtig ist, dass Sie im Falle eines positiven Ergebnisses verpflichtet sind, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam einen schnellstmöglichen Termin für einen weiteren Abstrich für eine PCR-Testung zu organisieren. Hierfür können Sie auch Ihren Hausarzt oder 116 117 anrufen. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) melden wir Ihre Daten an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Welcher Antigen-Test wird verwendet?
Wir verwenden nur Antigen-Teste, die auf der offiziellen Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Zurzeit setzen wir einen Test der Marke SD Biosensor oder Roche Diagnostics ein.

Wer übernimmt die Kosten?
Vom 8. März 2021 bis 10. Oktober 2021 haben alle Bürger*innen bundesweit das Recht auf mind. einen kostenlosen Test pro Woche. Sie können sich bei uns auch testen lassen, wenn Sie nicht aus Aachen kommen. Ihr Herkunftsbundesland spielt keine Rolle.

Vom 11. Oktober 2021 bis 12. November 2021 sieht die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung vor, dass nur noch berechtigte Personen die in § 4a TestV definiert sind, Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigentest haben:

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr voll-endet haben,
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
  3. Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/co-vid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
  5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TestV wird zudem ein Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses bei Vorliegen einer Impf-Kontraindikation eingeführt.

Dementsprechend werden auch die Nachweispflichtenin § 6 Abs. 3 Nr. 4 TestV angepasst, wonach bei Testungen nach § 4a gegenüber dem Leistungserbringer Folgendes vorgelegt werden muss: 

  1. ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Personoder in den Fällen des § 4a Nummer 1 und 3 (s.o. Punkt a) und c)) ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person,
  2. der Nachweis, dass die getestete Person aus einem der in § 4a genannten Gründe (s.o.) anspruchsberechtigt ist und im Fall des § 4a Nummer 2 ein ärztliches Zeugnisim Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikationnicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

(Quelle: Gemeinsames Apothekerverband Rundschreiben AVNR/AKNR 97/2021 vom 23.09.2021)

Ab 13. November 2021 haben alle Bürger*innen bundesweit das Recht auf mind. einen kostenlosen Test pro Woche. Sie können sich bei uns auch testen lassen, wenn Sie nicht aus Aachen kommen. Ihr Herkunftsbundesland spielt keine Rolle.

Für alle Bürger*innen, die nicht unter den berechtigten Personenkreis nach § 4a TestV fallen, beträgt der Selbstkostenpreis 11,50 €.

Für wen ist der Antigen-Schnelltest geeignet?

Grundsätzlich dürfen wir keine Personen testen, die Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot aufweisen sowie Kontaktpersonen der Kategorie 1. Bitte kommen Sie also nur zu uns, wenn Sie keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben.

Falls Sie keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, ist der Test für Sie geeignet, wenn Sie sich schnell Klarheit darüber verschaffen wollen, ob Sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind und ob Sie ansteckend für andere sind. Der Antigen-Schnelltest ist eine Momentaufnahme für ca. 12 Stunden. Ein Antigen-Schnelltest ist sinnvoll, wenn Sie Angehörige oder Freunde treffen möchten oder bevor Sie an den Arbeitsplatz zurückkehren. Ein Antigen-Schnelltest wird vor dem Besuch eines Altenheims benötigt.

Ab welchem Alter darf der Schnelltest gebucht werden?
Prinzipiell ist der Schnelltest für jedes Alter geeignet. Jedoch wird ein Abstrich von Kindern sehr unterschiedlich gut toleriert. Für Kleinkinder stehen auf Wunsch Lollytests zur Verfügung.

Kann man die Quarantäne nach Reiserückkehr verkürzen?
Die Bestimmungen ändern sich regelmäßig. Bitte erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Kann ich mit dem Antigen-Schnelltest reisen?
Die Bestimmungen ändern sich regelmäßig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Fluggesellschaft und beim Auswärtigen Amt. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit